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Balkonkraftwerk

Balkonkraftwerk

Klein, smart, nachhaltig – Balkonkraftwerke.

Um den Ausbau der Photovoltaik im Nürtinger Innenbereich zu erhöhen, legt die Stadtverwaltung seit dem 1. Mai 2024 in der dritten Runde ein kommunales Förderprogramm für steckerfertige Solaranlagen auf. Antragstellerinnen und Antragsteller können bis zu 200 € Förderung für ihr neues Stecker-Solargerät erhalten.

Die Stadt Nürtingen möchte vor allem Mieterinnen und Mietern, sowie Wohnungseigentümerinnen und Eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dabei unterstützen, über die Installation eines Balkonkraftwerks an der Energiewende teilhaben zu können.

Alle Informationen zu den Förderbedingungen, den Fördersätzen und dem Antragsverfahren finden Sie untenstehend in unseren Förderrichtlinien zum Steckersolar-Förderprogramm.

Unterlagen

  1. Förderrichtlinien (PDF-Dokument, 205,75 KB, 19.06.2024) für Stecker-Solargeräte (aktualisiert am 18. Juni 2024)
  2. Förderantrag (PDF-Dokument, 160,47 KB, 30.04.2024) für Stecker-Solargeräte
  3. Einverständniserklärung (PDF-Dokument, 45,06 KB, 02.05.2024) des Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerks (MUSTER)
  4. Datenschutzbestimmungen (PDF-Dokument, 153,92 KB, 30.04.2024) zur Förderung von Stecker-Solargeräten
  5. Merkblatt (PDF-Dokument, 204,45 KB, 30.04.2024) für die Montage eines Stecker-Solargeräts

Überarbeitung der Förderrichtlinien

Die Förderrichtlinien wurden am 30.04.2024 zum zweiten Mal überarbeitet. Neben einer Anpassung der Fördersätze wurden die gesetzlichen Änderungen durch die Bundesregierung eingearbeitet. Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Solarpaket I wird die Installation und der Betrieb von Stecker-Solargeräten („Balkonkraftwerken“) ab Mai 2024 erheblich erleichtert:

  • Die maximale Wechselrichterleistung wurde von 600 W auf 800 W angehoben. Die installierte Leistung der Solarmodule darf 2 kWp (Kilowatt-Peak) nicht überschreiten.
  • Die Anmeldung beim Netzbetreiber (Stadtwerke Nürtingen) entfällt, wenn keine EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Auch Steckersolaranlagen können die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen – verlieren dann aber ihren Status als Steckersolargerät samt den beschriebenen Entlastungen. 
  • Die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.
  • Bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers werden übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet.
  • Künftig sollen Balkonkraftwerke mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker auskommen. Eine entsprechende VDE-Norm hierzu wird noch erarbeitet.

Tipp: Alle relevanten Informationen zum Solarpaket I finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die FAQs werden laufend aktualisiert.

Häufige Fragen

Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragestellungen rund um das Themenfeld der Stecker-Solargeräte. 

Was sind Stecker-Solargeräte?

Bei Balkonkraftwerken handelt es sich um Mini-Solaranlagen mit einer maximalen Wechselrichterleistung von 800 W und einer maximalen Modulleistung von 2 kWp, die üblicherweise am Balkon, auf der Terrasse oder dem Garagendach angebracht werden. Andere geläufige Begriffe sind auch Stecker-Solargeräte, Balkonmodule, Mini-Solaranlagen oder Plug & Play-Solaranlagen.

Der regenerativ erzeugte Strom wird über eine Steckdose direkt mit dem Stromkreis der Wohnung verbunden und für die angeschlossenen Haushaltsgeräte verwendet, wodurch die Stromrechnung reduziert wird. Auf diese Weise ist es nicht nur Hauseigentümern, sondern auch Mietern oder Wohnungseigentümern in Mehrfamilienhäusern möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren und einen wichtigen Beitrag zur Energiewende vor Ort und somit zum Klimaschutz zu leisten. Im Gegensatz zu Photovoltaikanlagen auf dem Dach können die kleineren Stecker-Solargeräte von Privatpersonen selbst angebracht, angeschlossen und direkt genutzt werden.

Wie funktionieren Stecker-Solargeräte?

Stecker-Solargeräte funktionieren wie jede PV-Anlage. Trifft Sonnenlicht auf die Solarzellen des Moduls, entsteht Gleichstrom. Dieser wird vom Wechselrichter in Wechselstrom umgewandelt. Den erzeugten Strom speisen Stecker-Solargeräte direkt in den Endstromkreis einer Haus- oder Wohnungsinstallation ein und nicht wie herkömmliche PV-Anlagen ins öffentliche Stromnetz oder einen Hausanschlusskasten. Der selbst erzeugte Strom wird direkt im Endstromkreis für die angeschlossenen Haushaltsgeräte verwendet.

Stecker-Solargeräte sind in der Regel als anschlussfertiges Set erhältlich und bestehen aus den Solarmodulen (meist ein bis zwei Module), einem Wechselrichter, einer Verkabelung mit Stecker sowie einer Befestigung, z.B. fürs Balkongeländer. Die Anschlussleistung des Wechselrichters darf eine Leistung von 800 Watt nicht überschreiten. Hat das Solarmodul eine höhere Leistung, sorgt der Wechselrichter dafür, dass die rechtlich vorgegebene maximale Leistung nicht überschritten wird.

Standard-Solarmodule sind etwa 1 Meter mal 1,7 Meter groß, wiegen 20 Kilogramm und liefern eine Nennleistung von 280-350 Watt Peak. Daneben werden auch Solarmodule ohne Glasfront oder kleinformatigere Solarmodule angeboten, die sich für eine einfachere Montage, beispielsweise am Balkon, besonders gut eignen.

Lohnt sich ein Stecker-Solargerät für mich?

Der Ertrag des Stecker-Solargeräts und somit seine Wirtschaftlichkeit sind abhängig von den Anschaffungskosten, den Stromkosten und der Ausrichtung des Moduls und der Verschattung durch umliegende Gebäude oder Bäume. Optimal ist die senkrechte Montage an der Außenseite einer Balkonbrüstung, die verschattungsfrei nach Südwest bis Südost ausgerichtet ist. Dadurch werden im Sommer die nicht nutzbaren Erzeugungsspitzen reduziert und dafür die nutzbaren Erträge im Winterhalbjahr erhöht. In diesem Optimalfall erzeugt ein Standardmodul mit 380 Watt Leistung etwa 280 Kilowattstunden Strom pro Jahr, was etwa dem jährlichen Verbrauch eines Kühlschranks und einer Waschmaschine in einem Haushalt mit zwei Personen entspricht. Wird der erzeugte Strom im Haushalt verbraucht, wird die Stromrechnung entsprechend reduziert.

Für Ihren individuellen Fall können Sie die Wirtschaftlichkeit des Stecker-Solargeräts mit dem Stecker-Solar-Simulator der HTW Berlin oder dem Rechner von co2online abschätzen. 
 

Was muss ich als Mieter/in oder Wohnungseigentümer/in beachten?

Mit einem Stecker-Solargerät ist es auch für Mieterinnen und Mieter und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) möglich, eigenen Solarstrom zu produzieren. Jedoch sollten Sie dafür unbedingt die Zustimmung des Vermieters oder der Eigentümergemeinschaft einholen. Die Zustimmung ist auch Voraussetzung für die Förderung des Stecker-Solargeräts durch die Stadt Nürtingen und muss als Nachweis eingereicht werden. Eine Muster-Zustimmungserklärung finden Sie zum Download weiter oben.

Im Jahr 2020 wurde das Wohnungseigentumsgesetz geändert. In Eigentümergemeinschaften ist seither keine Einstimmigkeit mehr nötig, sondern nur noch eine mehrheitliche Erlaubnis.

Wo kann ich das Stecker-Solargerät kaufen und was muss ich beim Kauf beachten?

Die Stecker-Solargeräte können im lokalen Photovoltaik-Fachhandel, mittlerweile aber auch bei Supermarktketten und in Baumärkten gekauft werden. Die meisten Angebote gibt es jedoch im spezialisierten Onlinehandel. Übersichten und Produktvergleiche gibt es hier:

Generell ist es empfehlenswert, nur Stecker-Solargeräte zu kaufen, die alle erforderlichen Komponenten enthalten. Dabei sind außerdem folgende Punkte zu beachten:

  • Stellen Sie sicher, dass die Anlage eine CE-Zertifizierung aufweist.
  • Der Wechselrichter muss eine Konformitätserklärung gemäß VDE AR 4105 enthalten, weil er sonst nicht am Stromnetz betrieben werden darf.
  • Das Stecker-Solargerät sollte außerdem die Sicherheitsstandards der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie einhalten (DGS 0001:2023-01).

Was muss ich bei der Montage des Stecker-Solargeräts beachten?

Seit einigen Jahren ist für die Installation des Stecker-Solargeräts keine Elektrofachkraft mehr nötig. Laien dürfen Stecker-Solargeräte mit einer Wechselrichterleistung von bis zu 800 Watt eigenständig an das eigene Wohnungsnetz anschließen.

Ein Balkonmodul wiegt gut 20 kg und kann auf Grund seiner Größe wie ein Segel im Wind wirken. Daher muss sichergestellt sein, dass das Balkonmodul fest an dem Balkongeländer befestigt wird. Es ist darauf zu achten, dass das Balkongeländer eine ausreichende Tragfähigkeit aufweist.

Die Installation eines Zwei-Richtungszählers ist für den Betrieb eines Stecker-Solargeräts nicht mehr erforderlich. Ihr aktueller Zähler wird, wenn der turnusmäßige Zählertausch ansteht, durch einen Zwei-Richtungszähler ersetzt (siehe auch Messstellenbetriebsgesetz). Bis dahin darf das Stecker-Solargerät übergangsweise auch mit einem "alten" rückwärtsdrehenden Ferrari-Zähler betrieben werden.

Bei der Montage eines Stecker-Solargeräts sind außerdem einige planungs- und bauordnungsrechtliche Belange zu beachten. Informationen dazu entnehmen Sie bitte dem Merkblatt  (PDF-Dokument, 204,45 KB, 30.04.2024)zur Montage eines Stecker-Solargeräts.

Muss ich mein Stecker-Solargerät anmelden?

Das Stecker-Solargerät muss innerhalb von 4 Wochen nach Inbetriebnahme beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden. Dazu sind Sie gesetzlich verpflichtet, ohne Anmeldung kann ein Bußgeld drohen.

Wo finde ich weitere Informationen oder Beratungsangebote?

Weiterführende Informationen und Beratung zu Stecker-Solargeräten erhalten sie hier:

Wichtiger Hinweis

Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadtverwaltung Nürtingen. Wir behalten uns vor das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern.

Anträge zur Förderung können ab dem 1. Mai 2024 bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gestellt werden. Anträge, die vorher bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden. 

Anlagen die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, sind nicht förderfähig. Balkonkraftwerke, die innerhalb der letzten drei Jahre bereits eine Förderung der Stadt Nürtingen im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen. 

Es sind ausschließlich Mieterinnen und Mieter und Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer in einer WEG antragsberechtigt. Gebäudeeigentümer sind von der Förderung ausgeschlossen.

Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Eine Förderung ist nur für baurechtlich genehmigte Gebäude bzw. baurechtlich verfahrensfrei errichtete bauliche Anlagen (z.B. Carports, Garagen) innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Nürtingen möglich.

Sie wollen ihre Fenster tauschen oder planen eine umfassende energetische Gebäudesanierung und sind dabei auf der Suche nach Fördermitteln für ihr Vorhaben?
Auch der Bund und das Land Baden-Württemberg unterstützen Sie bei ihrem klimafreundlichen Vorhaben – durch Fördermittel,
Zuschüsse zur Finanzierung, zinsverbilligte Darlehen oder steuerlichen Begünstigungen. Je höher der CO2-Einspareffekt, desto höher
die Förderung, lautet hierbei die einfache Faustregel.

Um sich nicht aufwändig durch den umfassenden Förderdschungel suchen zu müssen, gibt es eine Vielzahl von Förderdatenbanken, die
Sie mit wenigen Klicks bei der Suche nach entsprechenden Fördermitteln für ihr Vorhaben unterstützen. 

Zu den Förderdatenbanken

Kontakt & Informationen

Frau
Michelle Franz
Assistenz Stabstelle Klima- und Umweltschutz
Telefonnummer: 07022 75-423
E-Mail schreiben

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