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Steckersolar-Förderprogramm
Start der dritten Förderrunde ab 1. Mai 2024
Um den Ausbau der Photovoltaik in Nürtingen zu beschleunigen, legt die Stadtverwaltung ab dem 1. Mai 2024 in der dritten Runde ein kommunales Förderprogramm für steckerfertige Solaranlagen auf. Es stehen jährliche Mittel in Höhe von 15.000 € bereit. Antragsteller können bis zu 200 € Förderung für ihr neues Stecker-Solargerät erhalten.
Die Stadt Nürtingen möchte vor allem Mieter und Wohnungseigentümer in einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) dabei unterstützen, über die Installation eines Balkonkraftwerks an der Energiewende teilhaben zu können.
Gebäudeeigentümer sind auf Grund der limitierten Fördermittel derzeit nicht antragsberechtigt.
Alle Informationen zu den Förderbedingungen, den Fördersätzen und dem Antragsverfahren finden Sie untenstehend in unseren Förderrichtlinien zum Steckersolar-Förderprogramm.
Unterlagen
- Förderrichtlinien für Stecker-Solargeräte (aktualisiert am 18. Juni 2024)
- Förderantrag für Stecker-Solargeräte
- Datenschutzbestimmungen zur Förderung von Stecker-Solargeräten
- Merkblatt für die Montage eines Stecker-Solargeräts
- Einverständniserklärung des Vermieters zur Installation eines Balkonkraftwerks (MUSTER)
Überarbeitung der Förderrichtlinien
Die Förderrichtlinien wurden am 30.04.2024 zum zweiten Mal überarbeitet. Neben einer Anpassung der Fördersätze wurden die gesetzlichen Änderungen durch die Bundesregierung eingearbeitet. Mit dem Inkrafttreten des sogenannten Solarpaket I wird die Installation und der Betrieb von Stecker-Solargeräten („Balkonkraftwerken“) ab Mai 2024 erheblich erleichtert:
- Die maximale Wechselrichterleistung wurde von 600 W auf 800 W angehoben. Die installierte Leistung der Solarmodule darf 2 kWp (Kilowatt-Peak) nicht überschreiten.
- Die Anmeldung beim Netzbetreiber (Stadtwerke Nürtingen) entfällt, wenn keine EEG-Einspeisevergütung in Anspruch genommen wird. Auch Steckersolaranlagen können die EEG-Vergütung in Anspruch nehmen – verlieren dann aber ihren Status als Steckersolargerät samt den beschriebenen Entlastungen.
- Die Anmeldung im Marktstammdatenregister wird auf wenige, einfach einzugebende Daten beschränkt.
- Bis zur Installation eines geeichten Zweirichtungszählers werden übergangsweise alte rückwärtsdrehende Zähler geduldet.
- Künftig sollen Balkonkraftwerke mit einem herkömmlichen Schuko-Stecker auskommen. Eine entsprechende VDE-Norm hierzu wird noch erarbeitet.
Tipp: Alle relevanten Informationen zum Solarpaket I finden Sie in den FAQs des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK). Die FAQs werden laufend aktualisiert.
Wichtige Hinweise
Bei dem Förderprogramm handelt es sich um eine Freiwilligkeitsleistung der Stadtverwaltung Nürtingen. Wir behalten uns vor das Förderprogramm jederzeit zu beenden oder inhaltlich zu ändern.
Anträge zur Förderung können ab dem 1. Mai 2024 bis zur vollständigen Ausschöpfung der verfügbaren Mittel gestellt werden. Anträge, die vorher bei uns eingehen, können nicht berücksichtigt werden.
Anlagen die vor dem 1. Januar 2024 in Betrieb genommen wurden, sind nicht förderfähig. Balkonkraftwerke, die innerhalb der letzten drei Jahre bereits eine Förderung der Stadt Nürtingen im Rahmen dieses Förderprogramms erhalten haben, sind von der Förderung ausgeschlossen.
Es sind ausschließlich Mieter und Wohnungseigentümer in einer WEG antragsberechtigt. Gebäudeeigentümer sind von der Förderung ausgeschlossen.
Zuschüsse werden nur im Rahmen der verfügbaren Mittel gewährt. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Bewilligung. Die Auszahlung der Zuschüsse erfolgt nach Abschluss der Maßnahme und Vorlage aller erforderlichen Unterlagen. Eine Förderung ist nur für baurechtlich genehmigte Gebäude bzw. baurechtlich verfahrensfrei errichtete bauliche Anlagen (z.B. Carports, Garagen) innerhalb des Stadtgebiets der Stadt Nürtingen möglich.
Häufige Fragen zu Stecker-Solargeräten
Finden Sie hier die Antworten auf die häufigsten Fragestellungen rund um das Themenfeld der Stecker-Solargeräte.
Photovoltaik- und Batteriespeicher Förderprogramm 2022
Förderbudget ausgeschöpft - Antragstellung beendet
Das Förderbudget für 2022 ist ausgeschöpft. Es ist keine Antragstellung mehr möglich. Antragsteller, deren Förderanträge bewilligt wurden, finden den Auszahlungsantrag sowie die Förderrichtlinien in untenstehender Hinweisbox zum Download.
Das PV- und Batteriespeicher Förderprogramm wird für das Jahr 2023 nicht mehr weitergeführt. Es werden jedoch weiterhin Steckersolargeräte gefördert, um vor allem auch die Beteiligung von Mietern/-innen an der Energiewende zu unterstützen.
Unterlagen
- Förderrichtlinien (PDF-Dokument, 212,52 KB, 17.07.2023) zum kommunalen PV- und Batteriespeicher-Förderprogramm
- Auszahlungsantrag (PDF-Dokument, 296,97 KB, 11.07.2023): Einreichung spätestens einen Monat nach Umsetzung der Maßnahme
- Förderantrag nicht mehr verfügbar (Antragstellung beendet)