Kommunale Wärmeplanung: Klimaschutz Nürtingen


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Solaranlagen mit Blick auf Nürtingen. Foto: Anne M. Haasis
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Kommunale Wärmeplanung

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Kommunale Wärmeplanung

Hintergrund

Deutschland soll bis 2040 klimaneutral werden. Dafür muss vor allem der Wärmesektor grundlegend transformiert werden. Welche herausragende Bedeutung die Wärmewende für das Erreichen der Klimaschutzziele hat, verdeutlichen folgende Zahlen: 

  • Die Wärmeerzeugung, welche Raumwärme, Prozesswärme und Warmwasser umfasst, macht mehr als die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs und 40 Prozent der deutschen Treibhausgas-Emissionen aus (siehe Umweltbundesamt und BDEW).
  • Die Wärme wird derzeit noch zu ca. 80 Prozent aus fossilen Energieträgern wie Erdöl und Erdgas gewonnen (siehe BDEW).
  • Der Anteil der Erneuerbaren Energien im Wärmesektor lag im Jahr 2022 bei lediglich 17,4 Prozent und damit deutlich niedriger als beim Strom mit 46,2 Prozent (siehe Umweltbundesamt). 

Der Gesetzgeber hat die Bedeutung der Wärmewende für den Klimaschutz erkannt und entsprechende Maßnahmen auf den Weg gebracht. So werden in Baden-Württemberg die Stadtkreise und Großen Kreisstädte, darunter auch die Stadt Nürtingen, zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans verpflichtet (siehe § 27 des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes Baden-Württemberg). 

Ziel der Wärmeplanung

Ziel der Wärmeplanung ist die Entwicklung einer Strategie, wie die jeweiligen Kommunen bis spätestens 2040 eine klimaneutrale Wärmeversorgung erreichen können. Der Wärmeplan ist damit ein zentrales Planungsinstrument sowohl für Kommunen wie auch für andere lokale Akteure, um Nürtingen Richtung klimaneutrale Wärmeversorgung zu entwickeln. Der Wärmeplan ist Bestandteil der gesamtstädtischen Entwicklungskonzepte und entsprechend mit anderen kommunalen Planungen zu verknüpfen.

Der Wärmeplan muss spätestens zum 31. Dezember 2023 beim Regierungspräsidium eingereicht und alle 7 Jahre fortgeschrieben werden.

Wichtige Hinweise

Auch wenn der Begriff "Kommunale Wärmeplanung" es anders vermuten lässt: der Wärmeplan ist keine konkrete Planung, sondern muss vielmehr als eine ingenieurstechnische Analyse verstanden werden.

Die im Rahmen der Wärmeplanung ermittelten Wärmenetz-Eignungsgebiete unterliegen keiner Umsetzungsverpflichtung, sondern zeigen lediglich auf, wo ein Wärmenetz auf Grund ingenieurstechnischer Kriterien möglich ist. Ob dort tatsächlich ein Wärmenetz umgesetzt werden kann, muss in einer nachfolgenden vertiefenden Machbarkeitsstudie untersucht werden. Daher können Stand heute noch keine verbindlichen Aussagen getroffen werden, wann und wo welche Wärmenetze in Nürtingen mit Sicherheit kommen werden.

Der Wärmeplan liefert somit eine wichtige Datengrundlage um tiefergehende Detailuntersuchungen anzustoßen, die in der Folge in eine Umsetzung resultieren sollen. 

Weitere hilfreiche Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen und Vorgaben rund um die Kommunale Wärmeplanung finden Sie auf der FAQ-Seite der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg.

Projektschritte

Für die Erstellung des Wärmeplans arbeiten das Klimaschutzmanagement und die Stabstelle Geoinformation und Vermessung der Stadt Nürtingen eng mit den Stadtwerken Nürtingen zusammen.

Der Wärmeplan umfasst 4 Projektschritte:

Bestandsanalyse

Ziel der Bestandsanalyse ist die Ermittlung des aktuellen Wärmebedarfs und der daraus resultierenden Treibhausgasemissionen der Stadt Nürtingen. Die Wärmeverbräuche wurden gebäudescharf ermittelt, womit Daten von ca. 11.400 Gebäuden erhoben und verarbeitet werden mussten. Um den Schutz der personenbezogenen Daten zu gewährleisten, wurden diese auf Quartiere mit mindestens 5 Gebäuden aggregiert, welche wiederum zu größeren Clustern zusammengefasst wurden. Insgesamt wurden 33 Cluster für die Stadt Nürtingen gebildet.

Die erhobenen Daten beziehen sich auf das Jahr 2019, womit mögliche Verzerrungen im Wärmeverbrauch durch die nachfolgende Corona-Pandemie ausgeschlossen werden können. Um vergleichbare Werte zu erhalten, wurde der ermittelte Wärmeverbrauch mit einem Klimafaktor von 1,1 witterungsbereinigt.

Ergebnisse

Der witterungsbereinigte Wärmeverbrauch der Stadt Nürtingen betrug im Jahr 2019 ca. 520 GWh. Wie aus der untenstehenden Abbildung ersichtlich ist, haben fossile Wärmeversorgungsarten wie Heizöl, Erdgas, Flüssiggas sowie die derzeit noch nahezu ausschließlich fossil - wenn auch in hocheffizienter Kraft-Wärme-Kopplung - betriebenen Nah- und Fernwärmenetze mit ca. 80 Prozent den größten Anteil an der Nürtinger Wärmeversorgung. Erneuerbare Quellen wie feste Biomasse (z.B. Holz), Solarthermie oder Umweltwärme machen im Jahr 2019 lediglich einen Anteil von 10 Prozent aus. Bislang ist nur ein kleiner Teil der Wärmeversorgung in Form von Wärmepumpen oder Speicherheizungen strombetrieben. Perspektivisch wird dieser Anteil stark zunehmen.

Die überwiegend fossile Wärmeversorgung resultierte im Jahr 2019 in CO2-Emissionen in Höhe von ca. 131.500 Tonnen. Pro Einwohner in Nürtingen umgerechnet entspricht das ca. 3,2 Tonnen CO2, die alleine für die Wärmeversorgung entstehen.

Potentialanalyse

Im Rahmen der Potentialanalyse wurde ermittelt, wie viel Wärmeenergie durch eine vollständige energetische Sanierung der Gebäude und durch Effizienzmaßnahmen in Unternehmen maximal eingespart werden kann. Es wurde ebenfalls untersucht, welche Potentiale es für eine Wärmeversorgung mit lokalen erneuerbaren Energien (Strom und Wärme) gibt, die innerhalb der Gemarkung vorkommen. 

Für die Ermittlung des maximal möglichen Potentials zur Wärmeeinsparung wurde eine Sanierungsrate von 5 Prozent für Wohngebäude ("Best Case Szenario") bis 2040 angenommen. Das bedeutet, dass bis 2040 jedes Jahr 5 Prozent des Wohngebäudebestands energetisch vollsaniert werden müsste. In absoluten Zahlen entspricht dies ca. 420 Gebäuden pro Jahr.
Zum Vergleich: die aktuelle Sanierungsrate auf Landkreisebene beträgt zurzeit ca. 0,6 Prozent. Um das maximal mögliche Potential der Wärmeeinsparung bis 2040 ausschöpfen zu können, müsste sich damit die Sanierungsrate verachtfachen.

Für Nichtwohngebäude wurden Wärmeeinsparungen über pauschale Faktoren zu Grunde gelegt, die von der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW) bereitgestellt wurden.

Ergebnisse

Mit den oben beschriebenen Annahmen würde sich der Wärmeverbrauch aller Nürtinger Gebäude bis 2040 um fast die Hälfte reduzieren (von aktuell 520 GWh auf 270 GWh). Das entspricht einer absoluten Einsparung von 250 GWh.

Insgesamt wurde ein technisches Potential von ca. 153 GWh erneuerbaren lokalen Energien für die Wärmeerzeugung und ca. 220 GWh für die Stromerzeugung ermittelt. Das Solarpotential wurde dabei vereinfacht vollständig der regenerativen Stromerzeugung (Photovoltaik) zugeordnet. 

Achtung: nicht das gesamte ermittelte Potential kann auch tatsächlich genutzt werden. Gerade beim PV-Strom müsste eine saisonale Speicherung erfolgen, damit der im Sommer erzeugte Strom auch im Winter für die Wärmepumpen genutzt werden könnte. Speichermöglichkeiten wurden im Rahmen der Wärmeplanung nicht evaluiert.
Des Weiteren wird der lokal erzeugte Strom auch für andere Nutzer wie bspw. Haushalte oder Elektrofahrzeuge benötigt. Diese Zuteilung kann im Rahmen der Kommunalen Wärmeplanung nicht erfolgen. Daher beschränkt sich die Kommunale Wärmeplanung auf die Erfassung des regenerativen Strompotentials.

Die Abwärmeermittlung bei Unternehmen ergab, dass nur wenige relevante Abwärmemengen in Nürtingen durch Industrieprozesse anfallen. Diese werden derzeit fast vollständig von den Unternehmen selbst genutzt, womit für eine mögliche künftige Nah- oder Fernwärmeversorgung umgebender Gebäude derzeit keine Abwärmepotenziale ermittelt werden konnten. Daher werden diese auch nicht in den Ergebnissen aufgeführt.

Zielszenario 2040

Mit den vorhergehenden Ergebnissen aus der Bestands- und Potentialanalyse wurde für alle 33 Cluster der Stadt Nürtingen ein Szenario zur Deckung des künftigen Wärmebedarfs mit erneuerbaren Energien zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung bis 2040 (mit einem Zwischenziel für 2030) entwickelt.

Für das Zielszenario wurde eine Sanierungsrate von 2 Prozent angenommen, da eine Sanierungsrate von 5 Prozent aller Voraussicht nach nicht realisiert werden kann. Daher wird im Zielszenario nicht die maximal mögliche Energieeinsparung bis 2040 erreicht. Allerdings bedeutet eine Sanierungsrate von 2 Prozent bereits eine Verdreifachung der aktuellen Sanierungsrate und ist damit schon überaus ambitioniert.

Im Rahmen der Strategieentwicklung wurde jedem Cluster eine Eignung für Wärmenetze (zentrale Wärmeversorgung) oder für Einzelversorgung (dezentrale Wärmeversorgung) zugeordnet. Diese Zuordnung wurde primär auf Grundlage der Wärmedichten vorgenommen, wobei allerdings noch weitere Kriterien Einfluss auf die Zuordnung hatten:

  • Wärmeliniendichten
  • Abwärmepotential
  • vorhandene Fernwärme
  • hoher Heizölanteil
  • Anteil Speicherheizungen
  • angrenzende Freiflächen

Industriegebiete wurden mangels Kenntnis der Endenergienutzung (Heiz- oder Prozesswärme bzw. benötigtes Wärmeniveau) immer der Einzelversorgung zugeordnet.

Die in der Potentialanalyse ermittelten lokalen Vorkommen an erneuerbaren Energien wurden in den Clustern soweit sinnvoll möglich bei der Modellierung der künftigen Wärmeversorgung berücksichtigt. 

Ergebnisse

Der Wärmeverbrauch reduziert sich von aktuell 520 GWh auf 360 GWh im Jahr 2040, die Einsparung beträgt damit 30 Prozent (im Vergleich zu ca. 50 Prozent im Best-Case-Szenario mit 5 Prozent Sanierungsrate).

Durch Reduktion des Wärmeverbrauchs und gleichzeitiger Steigerung des Anteils an erneuerbaren Energien reduzieren sich die CO2-Emissionen aus der Wärmeversorgung von aktuell 131.500 Tonnen auf ca. 8.000 Tonnen CO2-Äquivalente (0,19 Tonnen pro Einwohner) im Jahr 2040. Dies entspricht einer Reduktion von 94 % innerhalb der nächsten 17 Jahre. 

Wärmestrategie und Maßnahmenkatalog

Auf Basis der Erkenntnisse werden eine Handlungsstrategie und konkrete Maßnahmen zur Umsetzung des Wärmeplans ausgearbeitet. Für jedes Cluster wurde ein Clustersteckbrief mit Informationen zum Cluster und der zukünftigen Wärmeversorgung erstellt.

Nach Vorgabe des Klimaschutz- und Klimawandelanpassungsgesetzes BW sind mindestens fünf Maßnahmen zu benennen, mit deren Umsetzung innerhalb von fünf Jahren nach Erstellung des Wärmeplans begonnen werden soll. Es wurden die folgenden Maßnahmen festgelegt:

M1 - Standortsuche für Heizzentralen mit dem Ziel der Flächensicherung

Eine Arbeitsgruppe aus Vertretern der Stadtverwaltung und der Stadtwerke Nürtingen soll gebildet werden, um Flächen für potenzielle klimaneutrale Heizzentralen in den elf Wärmenetzeignungsgebieten zu identifizieren und zu sichern. Dabei werden auch andere Belange wie z.B. Grünflächen berücksichtigt. Die Standortsuche konzentriert sich zunächst auf städtische Flächen, bevor private Flächen in Betracht gezogen werden. Ein möglicher späterer Erwerb privater Flächen durch die Stadt ist nicht Teil dieser Maßnahme und erfordert separate Beschlüsse durch den Gemeinderat.

Aktueller Status: Standortsuche läuft

M2 - Machbarkeitsstudie für ein neues Nahwärmenetz in Cluster 1 "Innenstadt"

Das Cluster 1 "Innenstadt" (Download Steckbrief Cluster 1) hat den höchsten Anteil am städtischen Wärmeverbrauch (>10 %) sowie die beste Bewertung für die Wärmenetzeignung. Darüber hinaus sind bereits vier Nahwärmenetze und mehrere Contractinganlagen in diesem Cluster vorhanden. In Bezug auf regenerative Erzeugungsmöglichkeiten beherbergt das Cluster das größte zentrale Abwärmepotenzial durch die entstehende Abwärme bei der Kläranlage. Daher soll die Machbarkeitsstudie für die Innenstadt schnellstmöglich durchgeführt werden, um die Eignung des Wärmenetzes zu bestätigen und die Umsetzung zu beschleunigen.

Aktueller Status: Förderzusage erhalten, Machbarkeitsstudie wurde begonnen

M3 - Machbarkeitsstudie für ein neues Nahwärmenetz in Cluster 3 "Kirchheimer Vorstadt"

Das Cluster "Kirchheimer Vorstadt" (Download Steckbrief Cluster 3) weist ebenfalls eine hohe Wärme- und Wärmeliniendichte auf, jedoch sind die lokalen Potenziale für regenerative Energien hier weniger ausgeprägt. Es erscheint daher sinnvoll, dieses Cluster zusammen mit der angrenzenden Innenstadt zu betrachten und die Machbarkeitsstudie vorzuziehen.

Aktueller Status: nocht nicht begonnen

M4 - Transformationsplanung für das bestehende Nahwärmenetz in Cluster 15 "Roßdorf"

Bei der Entwicklung dieses Stadtteils Ende der 1960er Jahre wurden alle Gebäude bereits an eine zentrale Wärmeversorgung angeschlossen. Seit 2014 wird der Großteil der Wärme durch hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) erzeugt, jedoch wird derzeit noch fossiles Erdgas für den Betrieb der KWK verwendet. Daher ist es wichtig, eine Transformationsplanung zu erstellen, um zu zeigen, wie das Wärmenetz im Cluster "Roßdorf" (Download Steckbrief Cluster 15) bis 2030 zu mindestens 30 % und bis 2045 vollständig mit erneuerbaren Energien betrieben werden kann.

Aktueller Status: Transformationsplanung läuft

M5 - Einstellung eines städtischen Sanierungsmanagers (unter Fördervorbehalt)

Die energetische Gebäudesanierung ist eine der wichtigsten und effektivsten Maßnahmen zur CO2-Einsparung im Wärmesektor. Ziel ist die Verdreifachung der Sanierungsrate bis 2040. Gebäude von 1949 bis 2001 bieten dabei das höchste Einsparpotenzial. Die Cluster mit Sanierungspriorität (Prio-1-Sanierungsgebiete) sollen dabei aktiv durch Energieberatungen unterstützt werden, z.B. in Form von gezielten Veranstaltungen oder durch Initiierung von Sanierungsprojekten. Hierfür soll ein Sanierungsmanager bei der Stadtverwaltung eingestellt werden. Für die Personalstelle kann eine Förderung in Höhe von 75 % für drei Jahre über das KfW-Förderprogramm 432 "Energetische Stadtsanierung" beantragt werden. Die Förderzusage ist Bedingung für die Einstellung des Sanierungsmanagers.
Wichtiger Hinweis: das Förderprogramm 432 der KfW wurde wegen Mittelstreichungen des Klimatransformationsfonds im Zuge der Haushaltskonsolidierung des Bundes Anfang 2024 gestrichen.

Zu den 5 verpflichtenden Maßnahmen sind zusätzlich auch begleitende Maßnahmen erforderlich, wie Informations- und Beratungsangebote zur energetischen Gebäudesanierung, zum Ausbau von Photovoltaik oder die bessere Nutzung von vorhandenem Wohnraum. Die Wärmeplanung wird zukünftig fortgeschrieben und stellt somit eine fortlaufende Aufgabe der Kommune dar. Die Wärmewendestrategie wird dadurch immer weiter konkretisiert und die Umsetzung vorangetrieben.

Aktueller Status: Maßnahme nicht umsetzbar, da Förderprogramm KfW 432 gestrichen wurde

Wo könnten künftig Wärmenetze entstehen?

Im Zuge der Kommunalen Wärmeplanung wurden unter Berücksichtigung verschiedener ingenieurstechnischer Aspekte (u.a. Wärmedichte, Wärmeliniendichte, etc.) insgesamt 11 Wärmenetzeignungsgebiete in Nürtingen ermittelt (siehe grün markierte Bereiche in der obenstehenden Kartenansicht). In diesen Bereichen besteht Potenzial für die Realisierung von Wärmenetzen. In sämtlichen anderen ermittelten Einzelversorgungsgebieten obliegt es den Bürgern und Bürgerinnen, sich eigenverantwortlich um den Austausch ihrer Heizungsanlagen und die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben des GEG zu kümmern. Die tatsächliche Eignung für ein Wärmenetz in den elf Wärmenetzgebieten muss durch nachgelagerte vertiefende Machbarkeitsstudien für jedes Gebiet bestätigt werden, bevor ein Wärmenetzbetreiber mit den Vorbereitungen und dem Bau des Wärmenetzes beginnen kann. Dieser Prozess umfasst mehrere Phasen:

  1. Machbarkeitstudie (M/S1); Dauer ca. 1 Jahr
  2. Entwurfsplanung (M/S2); Dauer ca. 1 Jahr
  3. Detaillierte Ausführungsplanung (A); Dauer ca. 1 Jahr
  4. Umsetzung des Wärmenetzes (U); Dauer ca. 5 bis 8 Jahre (abhängig von der Größe des Erschließungsgebiets)

Um die Wärmenetze mit dem größten Einsparpotenzial möglichst zeitnah zu realisieren, wurde ein Zeitplan für die Durchführung der Machbarkeitsstudien sowie für eine nachgelagerte Umsetzung der Wärmenetzeignungsgebiete erstellt. Dieser Zeitplan geht von der Annahme aus, dass jedes Jahr eine Machbarkeitsstudie für ein Nahwärmenetz durchgeführt wird. Es handelt sich dabei um einen äußerst ambitionierten Zeitplan, der nur wenig Spielraum für Verzögerungen lässt. 

Wie aus dem Zeitplan ersichtlich ist, wird das erste Wärmenetz frühestens im Jahr 2032 fertiggestellt werden können (positives Ergebnis der Machbarkeitsstudie vorausgesetzt). Was Sie tun können, wenn Ihr Gebäude in einem Wärmenetzeignungsgebiet liegt und Ihre Heizung aber bereits jetzt oder in der nahen Zukunft ausgetauscht werden muss, erfahren Sie auf der FAQ-Seite der Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg (KEA-BW). 

Bürgerkarte Wärmeplanung

Da es sich bei der Kommunalen Wärmeplanung um eine räumliche Analyse handelt, können die Ergebnisse in Form einer Karte räumlich dargestellt werden. Die von der Stadtverwaltung bereitgestellte Online-Bürgerkarte bietet Bürgern und Bürgerinnen die Möglichkeit, die Ergebnisse der Wärmeplanung spezifisch für ihr Wohngebiet einzusehen. 

Zur Bürgerkarte gelangen Sie hier

In der Bürgerkarte sind folgende Ergebnisse dargestellt:

Clustereinteilung

Gesamtübersicht der 33 gebildeten Cluster inklusive Nummerierung und Name des Clusters.

Wärmedichten

Die Wärmedichte ist definiert als die Summe des Wärmeverbrauchs einer Gebäudegruppe bezogen auf die entsprechende Summe der Flurstücksfläche. Somit erhält man einen Wärmeverbrauch pro Fläche, welcher in kWh / m² pro Jahr angegeben wird.
Somit erhält man z.B. auf dicht bebauten Flächen mit alten Gebäuden eine hohe Wärmedichte, da es hier viele schlecht gedämmte Gebäude mit hohem Wärmeverbrauch auf einer kleinen Fläche gibt. Dies ist z.B. in der Nürtinger Innenstadt (Cluster 1) der Fall.

Wärmedichten sind ein wichtiger Indikator für die Erstbeurteilung der Wirtschaftlichkeit eines Nah- oder Fernwärmenetzes. Denn dort, wo viele Gebäude eng zusammenstehen und einen hohen Wärmeverbrauch haben, lohnt sich in den meisten Fällen der Betrieb eines Wärmenetzes. Je besser energetisch saniert ein Gebäude ist, desto weniger Wärmeenergie wird benötigt.
Die Wärmedichte nimmt in vielen Clustern bis zum Zieljahr 2040 ab, da sich die Wärmeverbräuche der Gebäude durch die energetischen Sanierungen verringern. Für die Ermittlung der Wärmenetzeignung ist daher auch die künftig zu erwartende Wärmedichte bis 2040 relevant.

Wärmeliniendichten

Die Wärmeliniendichte ist definiert als die pro Jahr transportierte Wärme geteilt durch die Trassenlänge eines potenziellen Netzes. Sie gibt an wieviel Wärme ein Energielieferant pro verlegten Meter Wärmenetz absetzen kann.
Die Wärmeliniendichte wurde für Straßenabschnitte ermittelt, d.h. entlang des Straßenabschnittes zwischen zwei Kreuzungen. Die Wärmeverbräuche der Gebäude auf beiden Seiten entlang des Straßenabschnitts wurden summiert und durch die Länge des Straßenabschnittes geteilt.
Somit erhält man den spezifischen Wärmeverbrauch pro Längeneinheit, welcher in kWh / m pro Jahr angegeben wird. 

Ähnlich wie die Wärmedichte soll diese Kenngröße Auskunft über die Wirtschaftlichkeit und Qualität, d.h. die relativen Verluste einer leitungsgebundenen Wärmeversorgung, geben. Dort wo die Wärmeliniendichte sehr hoch ist, lohnt sich der Ausbau eines Nah- oder Fernwärmenetzes. 

Zusammensetzung der Wärmeversorgung

Die Zusammensetzung der Wärmeversorgung stellt dar, welche Anteile verschiedene Energieträger und Versorgungsarten an der Wärmeversorgung eines Clusters haben. Während im Jahr 2019 in den meisten Clustern noch Erdgas und Heizöl den Großteil der Wärme bereitstellen, reduziert sich der Anteil fossiler Energieträger bis 2040 zugunsten von Wärmepumpen, Biomasse, Biogas / Klärgas Solarthermie und klimafreundlicher Nah- und Fernwärme. Diese Entwicklung ist in Form von Kuchendiagrammen für die jeweiligen Cluster für die Jahre 2019, 2030 und 2040 dargestellt.

Wärmeversorgung 2040 (dezentral / zentral)

Stellt die Eignung des Gebietes / des Clusters für eine zentrale Wärmeversorgung oder Eignung für eine dezentrale Einzelversorgung dar.

Eine zentrale Wärmeversorgung bedeutet, dass es eine größere zentrale Wärmeerzeugungseinheit gibt, die mehrere Gebäude mit Wärme versorgt, z.B. über ein Nah- oder Fernwärmenetz.

Eine dezentrale Einzelversorgung bedeutet, dass jedes Gebäude eine eigene Wärmeerzeugungsanlage besitzt, welche Wärme für das entsprechende Gebäude bereitstellt. Die dezentrale Einzelversorgung kann je nach räumlich vorhandenem Potential z.B. zu großen Anteilen aus Geothermie bereitgestellt werden, weshalb für diesen Fall eine eigene Einteilung vorgenommen wurde ("Einzelversorgung Geothermie").

CO2-Emissionen pro Einwohner

Die in einem Cluster auf Grund der Zusammensetzung der Wärmeversorgung entstehenden CO2-Emissionen, heruntergerechnet auf die Einwohnerzahl des Clusters. Der Bezug der Emissionen auf die Einwohnerzahl ermöglicht eine Vergleichbarkeit der verschiedenen Cluster, da diese unterschiedliche Einwohnerzahlen und -dichten aufweisen und somit die absoluten CO2-Emissionen nicht aussagekräftig sind.

Vorsicht: Bei Industrie- und Gewerbeclustern ist diese Kennzahl weniger aussagekräftig, da hier viel Wärmeenergie von Nichtwohngebäuden verbraucht wird.

Lokale Potentiale Erneuerbarer Energien

Darstellung der räumlich verortbaren lokalen Erneuerbaren Energien-Potentiale im Stadtgebiet Nürtingen. Es handelt sich dabei um folgende Potentiale: 

  • Biomasse aus der Stadtpflege (Bauhof)
  • Klärgas aus der Kläranlage Nürtingen
  • Wasserkraft 
  • Abwärme aus dem Abwasser der Kläranlage
  • Abwärme aus dem Flusswasser
  • Biomasse aus dem Stadtwald
  • Solarausbaupotential der Gebäudedächer (Datenquelle: Solarkarte Nürtingen)
  • Oberflächennahe Geothermie (Datenquelle: Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg)

Die ermittelten Photovoltaik-Potentiale auf Freiflächen und Parkplätzen, das Windpotential sowie die Blockheizkraftwerke (BHKWs) konnten räumlich nicht verortet und damit nicht dargestellt werden.

Informations- & Beteiligungsprozesse

Im Zuge der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans wurden verschiedenste Akteure aus Politik, Zivilgesellschaft und der Industrie einbezogen. 

  • Mai - Juli 2021: Vorbereitende Workshops mit verschiedenen Akteuren, u.a. Bezirksschornsteinfeger, Stadtwerke Nürtingen, Gebäudewirtschaft Nürtingen, Umweltverbände, Ämter der Stadtverwaltung und Hochschule für Umwelt Nürtingen
  • Dezember 2021: 1. Zwischenbericht im Gemeinderat (TOP 8)
  • November 2022: 2. Zwischenbericht im Gemeinderat (TOP 9)
  • Mai 2023: Klausur zur Wärmestrategie mit Fachexperten
  • Juni 2023: Klausur zur Wärmestrategie mit umsetzenden Akteuren (relevante Ämter der Stadtverwaltung, Gebäudewirtschaft Nürtingen, Siedlungsbau Neckar-Fils eG)
  • Juli 2023: Klausur zur Wärmestrategie mit Industrie und Gewerbe (10 Vertreter von lokalen Industrie- und Gewerbebetrieben)
  • Juli 2023: 3. Zwischenbericht im Gemeinderat (TOP 5)
  • September 2023: Bürgerinformationsveranstaltung im Rahmen der Energietage
  • Oktober 2023: Start der interfraktionellen Arbeitsgruppe zur Wärmeplanung
  • Dezember 2023: Beschluss des Kommunalen Wärmeplans im Gemeinderat (TOP 5)
  • 2021 - 2023: Wärmeplanungstisch als projektbegleitendes Gremium zur Lenkung und Steuerung des Prozesses (insgesamt 4 Sitzungen)

Downloads

Hier können Sie die beiden Präsentationen im Rahmen der Bürgerveranstaltung vom 14. September 2023 herunterladen:

Weitere Informationen

Weiterführende Links und Informationen:

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